2.2.18-211
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Für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden, muss auf Autobahnen eine Benutzungsgebühr entrichtet werden. Ab welcher zulässigen Gesamtmasse gilt dies?

Antwort: Ab einer zulässigen Gesamtmasse von
7,5
t